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Steuerberater (Studium / Ausbildung):
Steuerberater arbeiten als Freiberufler in eigener Praxis oder in einer Steuerberatungsgesellschaft. Der Beruf des Steuerberaters ist in unserer Gesellschaft ein hoch angesehener Beruf und gibt dem Steuerberater deshalb auch einen besonderen Status. Der Weg zum Steuerberater ist aber auch ähnlich lang, wie der zum Anwalt und nicht leicht. Um Steuerberater zu werden, gibt es verschiedene Wege.
Nach einem wirtschaftlichen oder einem rechtswissenschaftlichen Studium kann eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts ausgeübt werden, die zwei oder drei Jahre betragen muss, je nachdem wie lange das vorhergehende Studium gedauert hat. Danach wird dann eine Steuerberaterprüfung abgelegt, die erfolgreich sein muss und jetzt braucht man nur noch die Bestallungsurkunde von der Steuerberaterkammer und dann steht dem Beruf des Steuerberaters nichts mehr im Weg.
Ein anderer Weg ist der über die Berufspraxis, ein Drittel aller zugelassenen Steuerberater wählt diesen Weg. Der Grundberuf ist dann Steuerfachangestellter. Wer diesen Beruf erlernt hat und dabei 10 Jahre Berufspraxis nachweisen kann, hat ebenfalls die Möglichkeit, sich zur Steuerberaterprüfung anzumelden. Wer schon vorher geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt ist, der muss nur sieben Jahre Berufspraxis nachweisen. Auch Beamte des gehobenen Dienstes in der Finanzverwaltung haben die Möglichkeit, eine Steuerberaterprüfung abzulegen, doch auch sie müssen sieben Jahre Praxis nachweisen.
Die Steuerberaterprüfung besteht aus drei schriftlichen Teilen und einer mündlichen Prüfung. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die drei schriftlichen Prüfungen mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,5 bestanden hat. Jede dieser schriftlichen Prüfungen, die an drei Tagen nacheinander geschrieben werden, dauert sechs Stunden. Die Prüfungen müssen vor der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion abgelegt werden. Ist diese Hürde genommen und alle Prüfungen wurden bestanden, dann kann die Bestellung zum Steuerberater von der Steuerberaterkammer erfolgen. Die Steuerberaterkammer prüft formal die persönliche Eignung des Antragstellers, seine wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein, er darf keine Vorstrafen haben und muss über Berufshaftpflicht der Steuerberater eine Deckungszusage haben. Sind alle Voraussetzungen gegeben, dann ist der Weg zum Steuerberater geschafft. Eine lange Zeit, damit erklärt sich auch, warum Steuerberater nicht so jung sind, wenn sie mit ihrem Beruf beginnen.
Während der Tätigkeit als Steuerberater muss sich dieser ständig weiterbilden und qualifizieren, gerade weil sich die Gesetzestexte im Steuerrecht häufig ändern. Ein Steuerberater hat somit nie ausgelernt.
Mögliche Vorstudiengänge / Ausbildungen - Steuerfachangestellter
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