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Reizthema Studiengebühren
Studiengebühren werden von Studenten an die Universität bezahlt. Und werden zur Finanziertung der Lehre eingesetzt (in der Regel 50 %). Die andere Hälfte wird zur Vermögensbildung eingesetzt. In den meisten Bundesländern müssen die Studenten pro Semster einen Beitrag von 500 EUR an die Universität überweisen. Einige Wirtschaftsverbände fordern weitaus höhere Gebühren gefordert (mehrere Tsd. Euro pro Jahr). Oft beinhalten die Studiengebühren auch die Beitrage für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder andere Gebühren. Ganz kostenfrei war das Studieren an einer Universität auch vor der Einführung der Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag wird zusätzlich erhoben und ist ein Verwaltungsbeitrag.
1949 klagte der Jura-Student Karl-Heinz Koch gegen Unterrichtsgelder, diese mussten damals von allen Studenten gezahlt werden. Er berief sich auf Artikel 59 der Landesverfassung. Er erwirkte die Abschaffung der Unterrichtsgelder. In einem bis heute noch nicht geänderter Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde das Prinzip der Gebührenfreiheit für das Erststudium (Regelstudienzeit) festgelegt. Zudem wurde die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren bei einem Langzeitstudien eröffnet, zudem ist auch ein Studienkontenmodell möglich. Im Jahr 2002 wurde durch die Novelle des Hochschulgesetztes das Prinzip der Gebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierten Abschluss bundesweit verbindlich festgeschrieben. D
Die meisten Bundesländer fstung in Deutschland ausgelöst. Für viele Studenten ist das Studium nicht oder nur mit großen Problemen finanzierbar. Die Studiengebühren betragen derzeit fünfhundert Euro pro Semester. In den Medien und bei verschiedenen Gerichten entfachte eine heiße Diskussion. (mehr Informationen)
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